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Sorgfaltspflichtengesetz

Das Sorgfaltspflichtengesetz oder auch Lieferkettengesetz genannt regelt die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und ökologischen Auswirkungen in Lieferketten.

 
 
 

Worum geht es?

Das Gesetz im Überblick

 
 

Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen zählen:

  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens im Falle von Rechtsverstößen
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten“  

 

 
 
 
 

Zum Umsetzen des Sorgfaltspflichtengesetz erhalten die Unternehmen einen gesetzlichen Rahmen. Dieser dient zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.

Des Weiteren werden die zuständigen Behörden benannt und mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet.

Die Anforderungen an die Unternehmen sind international anschlussfähig. Diese orientieren sich am Sorgfaltsstandard „due diligence standard“ der VN-Leitprinzipien. Der Nationale Aktionsplan basiert auf den VN-Leitprinzipien. 

Zu der BMAS Seite zum Sorgfaltspflichtengesetz

Endlich Grün: Was ist das Lieferkettengesetz? [Einfach erklärt]

 

 

 

Leitfäden: "Und wie fange ich jetzt an?"

Mithilfe des CSR Risiko-Checks können Sie als Unternehmen, das aus dem Ausland importiert oder im Ausland Produktionsstätten hat, feststellen welche internationalen CSR-Risiken Sie treffen. Das ist der Beginn für ein erfolgreiches Risiko-Management.

Zum CSR Risiko-Check

 

Auf der folgenden Seite finden Sie detaillierte Berichte zu den Menschenrechtspraktiken der einzelnen Länder und können damit erkennen, ob menschenrechtliche Risiken bestehen. 

 

  

  

Leitfäden:

Deutsches Global Compact Netzwerk: Ein Leitfaden für Unternehmen 
Menschenrechte achten

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die menschenrechtlichen Grundprinzipien und besonders relevante Menschenrechte. Außerdem werden zentrale Fragen beantwortet u.a. welche Rolle den Unternehmen bei der Umsetzung dieser Rechte zukommt. Mithilfe von Fallbeispielen wird betrachtet, wo Unternehmen in der Praxis mit den beschriebenen Rechten in Berührung oder in Konflikt geraten sind, welche Maßnahmen sie ergriffen haben und welche Chancen und Herausforderungen es gibt.

Weitere Leitfäden vom UN Global Compact: 5 Steps towards managing the human rights impacts of your business 

What makes Stakeholder engagement meaningful? 5 insights from practice  

UN-Leitprinzipien: Umsetzung des "Protect, Respect and Remedy"-Rahmenwerks der Vereinten Nationen
Guiding Principles on Business and Human Rights

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettengesetzes: Handreichung: Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren

FAQ des BAFA zum Thema unternehmerische Sorgfaltspflichten: FAQ zum Thema Lieferketten  

Fragen & Antworten zum Lieferkettengesetz: FAQ von CSR in Deutschland

 

 

Deutsches Institut für Menschenrechte: Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde im Jahr 2021 vom Auswärtigen Amt beauftragt, ein National Baseline Assessment für die Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte zu erstellen. Hiermit sollten Vorschläge für die Ausgestaltung der Fortschreibung des NAPs zu entwickelt werden. Analyse/Studie: National Baseline Assessment  

The Danish Institut for Human Rights:

How do the pieces fit in the puzzle? Making sense of EU regulatory initiatives related to business and human rights

Sustainabilitiy reporting and human rights (August 2022)

Business Humanrights: Infoblatt von Inkota zum Thema Ressourcengerechtigkeit im Rohstoffsektor

Beschwerdemechanismen im Unternehmen: Deutschsprachige Adaption des Leitfadens vom Business & Human Rights Resource Centre & Ergon Associates
"Menschenrechtliche Beschwerden effektiv managen und wirksam Abhilfe schaffen"

CSR in Deutschland: unternehmerische Sorgfaltspflicht
Verantwortung für Menschenrechte entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten wahrnehmen

 

 

Diskurs rund um das Gesetz

Stimmen aus der Wirtschaft

Pro:

  • Kein wirtschaftlicher Vorteil für Unternehmen, welche verantwortungslos handeln
  • Menschenrechte innerhalb der Lieferkette müssen eingehalten werden und werden bei Missachtung bestraft
  • Mehr Verantwortungsübernahme im Bezug auf Ressourcen (& Recycling)
  • Bewussterer Konsum des Konsumenten
     

Stellungnahme: Forum Fairer Handel

 

 

 
Contra: 

  • Wettbewerbsverzehrung, da für nicht-deutsche Firmen das Lieferkettengesetz nicht gilt
  • Arbeitgeber-Pleiten: Verlust von Arbeitsplätzen
  • Verlust der Produktvielfalt aufgrund verstärkter Regulierung 
  • Produkte werden teurer
     
     
     

Stellungnahme: Textil+Mode

 

Weitere Stellungnahmen

Die Initiative Lieferkettengesetz: ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen mit dem gemeinsamen Ziel, dass Unternehmen national und international Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden. Die Initiative ist der Meinung, dass das Gesetz in der jetzigen Form zu schwach ist und ein zu großes Entgegenkommen an die Lobbyisten der großen Wirtschaftsverbände sei.

Die Bundesregierung, 3. März 2021
"Mehr Schutz von Menschen und Umwelt in der globalen Wirtschaft"

Oxfam Deutschland
"Lieferkettengesetz: Für Menschenrechte in der Wirtschaft"

Umfrage: Deutsche Unternehmen sehen Lieferkettengesetz positiv

 

Wissenswertes zu den Menschenrechten

 

 

Entwicklung des Gesetzes

Abschlussbericht, Juli 2020: Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung
 
Pressemitteilung 03. März 2021: Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen
 
Pressemitteilung, 03. März 2021: Bundeskabinett verabschiedet Sorgfaltspflichtengesetz
"Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten"