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Vierte Version des Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Um Rechtskonformität mit den Anforderungen des neuen CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes herzustellen, hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) überarbeitet.

Ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen vom neuen „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ betroffene große Unternehmen Daten zu Themenfeldern wie Umwelt- Arbeitnehmer- und Sozialbelangen bereitstellen. Auch KMU können indirekt betroffen sein – eine Weitergabe der Berichtspflicht entlang der Lieferkette ist zu erwarten. Dementsprechend wurden in der aktuellen Version des DNK einzelne Kriterientexte sowie die Erläuterungen und Checklisten überarbeitet, um betroffenen Unternehmen konkrete Hilfestellungen zur Erfüllung der Berichtspflicht zu liefern.

Die neuste Version des DNK steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen zum DNK finden Sie ebenfalls hier.

 

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